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▶ Zulassungspflicht
Die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) trifft über die Zulassungspflicht von motorisierten Fahrzeugen eine klare Aussage.
§16 besagt die ausdrückliche Zulassungspflicht für motorisierte Fahrzeuge mit der Ausnahme von Fahrzeugen die einer Erlaubnispflicht unterliegen.
Nach Information der Polizei sind Fahrzeuge, wie Mofas, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von der formellen Zulassungspflicht ausgeschlossen. Das Mini Quad gehört zu der Kategorie “vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge” und ist somit von der Zulassungspflicht befreit.
Dennoch gibt es Aspekte, die beim Betrieb beachtet werden müssen.
▶ Was wird für den Betrieb eines Mini Quad benötigt?
Wenn man damit auf der Straße fahren will, schreibt der Gesetzgeber eine Betriebserlaubnis und eine Versicherungspflicht für den Betrieb eines Mini Quad vor. Des Weiteren liegt es am Hubraum des Quads ob ein Führerschein notwendig ist. Ab einem Hubraum von 49 ccm (inklusive) und einer zu erreichenden Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ist ein Führerschein, mindestens, der Klasse T erforderlich. Diese Klasse gilt allerdings nur dann, wenn die maximale zu erreichende Höchstgeschwindigkeit 60 km/h NICHT überschreitet.
Im Zweifelsfall geben die Straßenverkehrsämter Auskunft.